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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.1998 - B 2 S 8/98   

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https://dejure.org/1998,17192
OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.1998 - B 2 S 8/98 (https://dejure.org/1998,17192)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.01.1998 - B 2 S 8/98 (https://dejure.org/1998,17192)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Januar 1998 - B 2 S 8/98 (https://dejure.org/1998,17192)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ernstliche Zweifel; Zulassung der Beschwerde; Eidesstattliche Versicherung; Berücksichtigung durch das Verwaltungsgericht; Antragsteller; Änderung der Beweislage; Änderung der Sachlage

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.2004 - 1 M 287/04

    Abänderungsantrag; veränderte Umstände; Prozesslage; Veränderung; beachtliche;

    Bereits diese Veränderung der Prozesslage ist als Änderung der Umstände im Sinne von § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO zu werten (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 23. Mai 2003 - 1 B 411/03 -, JURIS; OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Januar 1998 - B 2 S 8/98 -, JURIS: Die Änderung der "Beweislage" steht der Änderung der "Sachlage" oder der "Rechtslage" insoweit gleich; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. § 80 Rn. 197 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2012 - 1 M 83/12

    Benutzungsgebühren; Abänderung eines Beschlusses im vorläufigen

    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine erhebliche Veränderung der Prozesslage als Änderung der Umstände im Sinne von § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO zu werten ist (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 18.11.2004 - 1 M 287/04 -, NVwZ-RR 2006, 365; vgl. auch OVG Münster, Beschl. v. 23.05.2003 - 1 B 411/03 -, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 14.01.1998 - B 2 S 8/98 -, juris; vgl. zustimmend auch Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. § 80 Rn. 197 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2000 - 2 M 175/00

    Konkurs- / Insolvenzverwalter als Adressat einer immissionsschutzrechtlichen

    Der Senat hat wiederholt entschieden, "neue Tatsachen" könnten keine "ernstlichen Zweifel" i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO an bei der Verkündung oder sonstigen Zustellung "richtigen" Entscheidung bewirken (Beschl. v. 14. Januar 1998 - B 2 S 8/98- Beschl. v. 15. Oktober 1997 - A 2 S 615/97 und A 2 S 619/97).
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